Eine Überlastungsanzeige ist eine schriftliche Information an den Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen, die zu Patientenschaden führen könnten. Pflegekräfte sind dazu nicht nur berechtigt, sondern allgemein aus dem Arbeitsverhältnis heraus, auch nach § 15 und § 16 des ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Patienten hinzuweisen.
Die Stellung als Erfüllungsgehilfe macht die Information zur Pflicht (BGB). Die Anzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel hinzuweisen, so dass dieser diese ausräumen kann.
Weitere Infos unter folgenden externen Link:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/die_ueberlastungsanzeige.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilrechtliche%20Haftung/ueberlaKeifert031102.pdf
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- gefährdungsanzeige pflege
Das kann man auch Gefährdungsanzeige nennen !! und man ist nicht dem Vorwurf ausgesetzt, dass man nicht belastbar sei.
https://gesundheit-soziales-hamburg.verdi.de/krankenhaeuser/data/gefaehrdungsanzeige_formular_pflegedienst_handschriftlich_verdi.pdf