Das Patientenarmband ist ein Mittel zur fehlerfreien und sicheren Identifizierung von Patienten während ihres stationären Aufenthaltes. Es wird um das Handgelenk getragen. Auf dem Armband sind die Daten zur eindeutigen Identifizierung des Trägers gedruckt.
Mögliche Aufbringung der Daten:
– Klartext
– Strichcodes
– digitalisiert
Im einfachsten Fall besteht der Aufdruck nur aus dem Namen, dem Geburtsdatum und der Fallnummer des Patienten, entsprechend den Aufdrucken der üblicherweise verwendeten Klebeetiketten auf Patientenakte.
Patientenarmbänder mit per Funk auslesbaren RFID-Chips bieten per Datenbankzugriff einen kompletten Überblick über Untersuchungsergebnisse, Therapieanweisungen und sonstige Patientendaten aus der elektronischen Patientenakte.
Es können automatische Überwachungssysteme Alarm geben, wenn ein Patient einer nicht angegebenen Behandlung zugeführt werden soll oder unautorisiert die für ihn vorgesehenen Aufenthaltsbereiche verlässt.
Da diese Funktionen immer die Möglichkeit in sich bergen, die Persönlichkeitsrechte des Patienten zu verletzen, unterliegen elektronische Patientenarmbänder scharfen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
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