Bei der Ausbildung zur Krankenschwester/pfleger in der DDR handelte es sich um ein Fachschulstudium.
Als Voraussetzung brauchte man einen guten bis sehr guten Abschluss der 10.Klasse der POS (=mittlere Reife).
Wie ich durch verschiedene Krankenschwestern erfahren habe, gab es Unterschiede bei der Praxis/Theorie Verteilung.
Entweder 4 Wochen Theorie und 4 Wochen Praxis oder 2 Wochen Theorie und 2 Wochen Praxis.
In den Praxiswochen gab es meist einen Theorietag, den berufspraktischen Unterricht.
Theoriefächer: Anatomie,Physiologie, Grundlagen der med. Biochemie, allgemeine Pathologie, Mikrobiologie, Pädiatrie, Infektionslehre, Medizintechnik, Ernährungslehre, Arzneimittellehre, Neurologie/Psychiatrie, Gynäkologie, Chirurgie, Med.Schutz der Bevölkerung,Erste Hilfe, Materialismus/Leninismus, Russisch, Krankenpflege und noch einiges mehr.
Ab dem 5. Semester war man fast nur noch in der Praxis.Es gab noch einen theoretischen Block. Ab dem 6. Semester wurde man dann auf der Prüfungsstation eingesetzt.
Während der gesamten Zeit gehörte natürlich auch der Schichtdienst dazu.
Nun zum Grund dieses Artikels. Bei der Sichtung der Rentenkontenmitteilung wurde mir klar dass diese 3 jährige Berufsausbildung nicht berücksichtigt wird, da es sich um ein Studium handelt bei dem ein Stipendium gezahlt wurde und keine Rentenbeiträge abgeführt wurden.(Antwort Rentenkasse) Das bedeutet wohl dass jeder Krankenschwester/Pfleger mit einer Berufsausbildung in der ehemaligen DDR 3 Jahre an der angerechneten Rente fehlen.
Hat jemand schon zu diesem Thema recherchiert und kann weiterhelfen?
Wir wären für jegliche Infos dankbar. Vielleicht hat auch noch jemand die Stundenaufteilung im Kopf?
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- Pflege in der ddr
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